
Haus und Grund Infoabend – November 2025
Haus & Grund Kornwestheim e.V. lädt alle Mitglieder und Interessierten am Donnerstag, den 25. November 2025 um 17:00 Uhr herzlich zu einer weiteren Informationsveranstaltung ein.

Das GEG verlangt keine sofortige Austauschpflicht für funktionierende Heizungen. Eine Ausnahme besteht für Standardheizkessel über 30 Jahre alt. Bis Ende 2044 müssen alle fossilen Heizungen stillgelegt werden, es sei denn, sie können mit Biomasse oder Wasserstoff weiterbetrieben werden.
Die Umsetzung der 65%-Vorgabe hängt von den kommunalen Wärmeplänen ab, die bis 2026 bzw. 2028 veröffentlicht werden müssen. Erst dann wissen Eigentümer, welche Heizungsoptionen in Frage kommen.
Bis zum Vorliegen der kommunalen Pläne können weiterhin fossile Heizungen eingebaut werden, allerdings mit steigendem Anteil an erneuerbaren Energien. Ab 2029 müssen diese anteilig erneuerbar betrieben werden.
Nachdem die kommunalen Wärmepläne vorliegen, müssen neue Heizungen die 65%-Vorgabe erfüllen. Dafür stehen verschiedene Optionen zur Verfügung:
Bei Gasetagenheizungen muss innerhalb von fünf Jahren nach dem Ausfall des ersten Geräts entschieden werden, ob sie dezentral bleiben oder auf zentral umgestellt werden sollen.
Hinweise
In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.
Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.
Bild und Text Quellen:
https://www.haus-und-grund.com/option-fuer-den-altbau_02-2024.html

Haus & Grund Kornwestheim e.V. lädt alle Mitglieder und Interessierten am Donnerstag, den 25. November 2025 um 17:00 Uhr herzlich zu einer weiteren Informationsveranstaltung ein.
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