FAQ - Immobilienverkauf

1. Welche Vorteile bietet eine persönliche Wertermittlung?

Die onlinebasierte Version kann Ihnen nur grobe Werte mitteilen und geht nicht auf Besonderheiten ein. Wie alt ist Ihre Heizung? Wie hoch das Hausgeld? Sind Fassade und Dach gedämmt? Sind Sonderumlagen fällig? Ist die Elektrik immer noch zweiadrig? Dies sind nur ein paar Beispielfragen, welche Ihnen verdeutlichen sollen, dass Sie ggf. viel Geld verschenken, wenn Sie sich auf lediglich einen, groben Wert verständigen.

2. Ist die Marktpreiseinschätzung tatsächlich kostenlos?

Ja, die Kosten für die Schnellbewertung am PC, als auch für die persönliche Marktpreiseinschätzung, übernimmt Lillich Immobilien, d.h. ist für Sie kostenlos.

3. Wie lange dauert eine persönliche Marktpreiseinschätzung und wie läuft diese für gewöhnlich ab?

Nach der Objektbegehung (Erstaufnahme), welche ca. 1h dauert, erhalten Sie Ihre persönliche Auswertung in der Regel ca. 1-2 Wochen später. Bei aktuellen Verkaufswünschen treffen wir uns in lockerer Atmosphäre bei uns im Büro und besprechen die Einzelheiten Ihres Objekts bis hin zum finalen Verkaufspreis. Hierfür bereiten wir eine entsprechende Präsentation vor, um Sie optimal beraten zu können.

4. Ich benötige nur einen groben Wert. Ist es möglich dies auch telefonisch oder per PC durchzuführen?

Ja. Zum einen haben Sie die Möglichkeit unsere Schnellbewertung online durchzuführen, zum anderen nehmen wir uns auch gerne Zeit Ihr Objekt gemeinsam durchzusprechen. Ob Sie dies per Telefon oder per Livechat (Zoom, Teams, Skype etc.) wünschen, ist dabei gänzlich Ihnen überlassen.

5. Entspricht eine Marktpreiseinschätzung einem offiziellen Verkehrswert-Gutachten?

Nein. Um ein offizielles Verkehrswertgutachten zu erhalten, müssen Sie sich an entsprechende Gutachter, wie z. B. öffentlich bestellte und vereidigte, wenden. Gerne können wir Ihnen hier auch Empfehlungen aussprechen.

6. Was kostet mich ein Verkauf meiner Immobilie durch die Firma Lillich Immobilien?

Wir bevorzugen die Provision in den Kaufpreis mit einzurechnen bzw. den berechneten Angebotspreis um die Maklerprovision zu erhöhen, damit wir Ihre Immobilie mit dem Zusatz „Ohne Käuferprovision“ anbieten können.

Vorteile eines Immobilienverkaufs mit inkludierter Provision in den Kaufpreis:

Psychologischer Vorteil für den Immobilieninteressenten.

Ein Verkauf mit dem Hinweis “Ohne Käuferprovision” in Kombination mit einer hochwertigen Objektpräsentation überkompensiert deutlich den Nachteil des erhöhten Angebotspreises.

Das Geld kommt immer vom Käufer

Ob der Anteil der Maklerprovision vom Verkäufer überwiesen wird, nachdem er den Kaufpreis inkl. Provision vom Käufer erhalten hat oder ob der Käufer im Falle der klassischen Käuferprovision den Makler direkt bezahlt, kommt auf dasselbe Ergebnis hinaus.

Der Interessent kann sich “mehr Immobilie” leisten

Die Kaufnebenkosten (Käuferprovision, Grunderwerbsteuer und Notarkosten) werden von Banken leider nicht mitfinanziert. Mit einer inkludierten Provision bleibt dem Erwerber mehr Eigenkapital, welches er für die Finanzierung einer deutlich höheren Kreditsumme verwenden kann.

Keine Beratungskonflikte

Als Makler sind wir nur Ihnen als Verkäufer verpflichtet.

Vom Gesetzgeber gewollt

Der Immobilienverkauf mit in den Kaufpreis eingerechneter Provision ist aktuell das von der Politik diskutierte Provisionsmodell der Zukunft (Bestellerprinzip). Für Vermietungen ist das Bestellerprinzip bereits seit einigen Jahren aktiv.

Beispiel:

Eine Immobilie mit einem Marktwert von 200.000 € soll über einen professionellen Makler verkauft werden. Der Makler verlangt für seine Dienstleistung zum Beispiel 12.000 € inkl. Mehrwertsteuer Provision, die nur im Erfolgsfall verdient wird.

 

Nun gibt es zwei Möglichkeiten das Objekt auf dem Markt anzubieten:

  • Die Immobilie wird für 212.000 € Angebotspreis inkl. Provison angeboten (das Objekt kann mit dem Hinweis „ohne Käuferprovision“ beworben werden)
  • Die Wohnung wird für 200.000 € angeboten zuzüglich 12.000 € Käuferprovision inkl. MwSt.

In beiden Fällen wird die Maklerprovision vom Käufer bezahlt. Mit dem Unterschied, dass der Käufer sich in Fall 1 vermutlich sogar eine Immobilie für 220.000€ oder mehr hätte leisten können, aufgrund der Tatsache dass er 12.000 € weniger Eigenkapital verwenden musste. Da die Maklerprovision im Falle einer Käuferprovision von den Banken den Kaufnebenkosten hinzugerechnet wird und die Kaufnebenkosten in der Regel nicht mitfinanziert werden, sondern als Eigenkapital mitgebracht werden müssen, kann sich ein Interessent also „mehr“ Immobilie leisten, wenn die Provision in den Kaufpreis inkludiert wird.

 

Allgemein wichtig hierbei:

Die Maklerprovision ist kein Stundenlohn.

Die Maklerprovision wird nicht wie andere Dienstleistungen auf Stundenbasis vergütet. Es handelt sich vielmehr um eine Erfolgsprovision.

 

Dabei sind im Wesentlichen zwei Punkte zu unterscheiden.

Die Provision wird nur fällig bei einem erfolgreichen Immobilienverkauf.
Wir gehen somit mir der Erstellung unseres Exposés, Beratungsleistungen sowie Besichtigungen in Vorleistung und verdienen die Provision nur, wenn es tatsächlich zu einem Abschluss kommt.

Die Provision ist prozentual geregelt und kein fixer Betrag.
Somit ist die Höhe unserer Provision abhängig vom erzielten Kaufpreis. Im Rahmen unserer Vergütung haben wir daher ein zusätzliches Interesse den besten Preis für Sie zu erzielen.

7. Wie kann ich sicher sein, dass der ermittelte Wert auch „marktgerecht“ ist?

Wir berechnen den Wert nicht nur intern, sondern besprechen uns auch im Team, verfügen über entsprechende Bewertungssoftwareprogramme und haben als langjähriger Marktberichterstatter des IVD (Immobilienverband Deutschland) einen ausgezeichneten Blick auf den hiesigen Immobilienmarkt – zusätzlich zu unseren über 40 Jahren Markterfahrung. Des Weiteren können wir Ihnen direkt aufzeigen, welche Objekte wie lange und zu welchem Preis am Markt sichtbar gewesen sind. Alle Marktpreiseinschätzungen werden zudem von unserem Geschäftsinhaber persönlich durchgeführt (Immobilienkaufmann IHK, Studium B. Sc. Immobilienwirtschaft + Studium Immobilienbewertung als Dipl. Wirt. Ing.).

8. Wie lange dauert ein Verkauf in der Regel?

Dies ist natürlich objekt- und preisabhängig. Schauen wir uns die letzten 5 Jahre an, so liegen wir im Durchschnitt bei knapp über 2 Monate ab Vermarktungsstart.

9. Was sind die Hauptvorteile ihres Provisionsmodell?

Vorteile eines Immobilienverkaufs mit inkludierter Provision in den Kaufpreis:

Psychologischer Vorteil für den Immobilieninteressenten.

Ein Verkauf mit dem Hinweis “Ohne Käuferprovision” in Kombination mit einer hochwertigen Objektpräsentation überkompensiert deutlich den Nachteil des erhöhten Angebotspreises.

Das Geld kommt immer vom Käufer

Ob der Anteil der Maklerprovision vom Verkäufer überwiesen wird, nachdem er den Kaufpreis inkl. Provision vom Käufer erhalten hat oder ob der Käufer im Falle der klassischen Käuferprovision den Makler direkt bezahlt, kommt auf dasselbe Ergebnis hinaus.

Der Interessent kann sich “mehr Immobilie” leisten

Die Kaufnebenkosten (Käuferprovision, Grunderwerbsteuer und Notarkosten) werden von Banken leider nicht mitfinanziert. Mit einer inkludierten Provision bleibt dem Erwerber mehr Eigenkapital, welches er für die Finanzierung einer deutlich höheren Kreditsumme verwenden kann.

Keine Beratungskonflikte

Als Makler sind wir nur Ihnen als Verkäufer verpflichtet.

Vom Gesetzgeber gewollt

Der Immobilienverkauf mit in den Kaufpreis eingerechneter Provision ist aktuell das von der Politik diskutierte Provisionsmodell der Zukunft (Bestellerprinzip). Für Vermietungen ist das Bestellerprinzip bereits seit einigen Jahren aktiv.

10. Wann ist die Provision fällig zur Zahlung?

Offiziell und juristisch korrekt ist die Provision bereits nach dem Kaufvertragstermin zur Zahlung fällig. Da die Provision jedoch a) vom Käufer mittels Kaufpreis an Sie bezahlt wird und b) der Verkaufsprozess noch nicht abgeschlossen ist, da die finale Objektübergabe nach Kaufpreiszahlung noch nicht erfolgt ist, finden wir es mehr als fair, wenn die Rechnung „ganz am Schluss“, also nachdem alles erledigt wurde, an Sie gestellt wird. So behalten Sie auch die volle Kostenkontrolle.

11. Was bedeutet „Rundum-Sorglos-Paket“?

Tatsächlich müssen Sie sich quasi um nichts kümmern. Wir benötigen entsprechende Infos von Ihnen, können sonst aber komplett autark arbeiten inkl. der Einholung von entsprechenden Unterlagen, welche Ihnen vielleicht nicht alle vorliegen. Hierzu kontaktieren wir Banken, Hausverwaltungen, Ämter oder besuchen das örtliche Baurechtsamt um z.B. noch alte Pläne und Bauzeichnungen zu ergattern. Natürlich besichtigen wir selbstständig und halten regelmäßig bzw. so wie Sie es wünschen, Rücksprache mit Ihnen. Auch erstellen wir Wohnflächenberechnungen oder geben Energieausweise in Auftrag. Lediglich zum Notartermin müssen Sie erscheinen, wobei wir auch dies für Sie verkürzen können, in dem wir als „Vertreter ohne Vertretungsmacht“ handeln. Dies kommt z.B. vor, wenn die Anreise erschwert, schlichtweg sehr weit ist oder der Verkäufer einfach Zeit sparen will, da eine nachträgliche Unterschrift bereits in ca. 5-10 Minuten getätigt werden kann.

12. Wer ist mein Ansprechpartner während des Verkaufsprozesses?

Bei Lillich Immobilien haben wir Fachleute für jeden Bereich. Nach erfolgter Bewertung haben Sie selbstverständlich einen festen Ansprechpartner, welcher Sie die gesamte Vermarktungszeit bis hin zur finalen Objektübergabe an die neuen Eigentümer begleitet.

13. Können Sie die benötigten Unterlagen für mich einholen?

Natürlich. Wir helfen Ihnen überall, wo es möglich ist. Gerne sichten wir für Sie auch alte Objektordner von Eltern, Großeltern, Verwandten etc. – so sparen Sie sich Zeit und Nerven.

14. Wird der ermittelte Marktpreis auch erzielt?

Zu 95% erreichen wir stets den durch uns ermittelten Marktwert. In ca. 40% der Fälle erzielen wir sogar einen höheren Wert, da das Objekt durch unsere Präsentationsmöglichkeiten mehr Nachfrage generiert und somit mehr potentielle Käufer vorhanden sind. Die Folge: Das Objekt „rutscht“ ins Gebotsverfahren, d.h. ein höherer Preis wird für Sie erzielt.

15. Wie laufen Preisverhandlungen ab?

Keine Sorge. Wir übernehmen dies für Sie. Unrealistische Preisangebote werden nicht weitergeleitet. Alles andere besprechen wir direkt mit Ihnen. Hier sind wir absolut ehrlich und sprechen Ihnen unsere Empfehlungen/ Handlungsstrategien aus, um das bestmöglichste Ergebnis zu erzielen. Unsere Standardantwort auf die bekannte „Preisnachlassfrage“: „Seien Sie froh, wenn Sie die Immobilie zu dem ausgeschriebenen Wert erwerben können“. Ganz klar: Der Preis ist nicht in Stein gemeißelt. Sie als Verkäufer dürfen stets entscheiden: Wollen Sie an den sympathischsten Kaufinteressenten verkaufen oder an den, welcher am meisten bietet? 90% Unserer Kunden entscheiden sich hierbei für die letztere Variante.

16. Muss ich bei Besichtigungen ständig mit dabei sein?

Nein, dies müssen Sie nicht. Natürlich können Sie sich in dieser Zeit schöneren Aufgaben / Tätigkeiten widmen. Tatsächlich ist es meist sogar eher von Vorteil, wenn der Eigentümer nicht anwesend ist, da die Kaufinteressenten dann offener Fragen stellen und Anmerkungen haben. Im Beisein der Verkäufer „traut“ man sich erfahrungsgemäß weniger, offen zu kommunizieren, da eben nicht nur der neutrale Immobilienmakler mit anwesend ist.

17. Wer kümmert sich um die Abnahme beziehungsweise Übergabe?

Keine Sorge. Wir lassen Sie nicht im Stich. Die finale Objektübergabe ist Teil unseres Verkaufsprozesses. Dies bedeutet auch, dass wir entsprechende Zählerstände melden, Ummeldungen in Auftrag geben und Sie auch mit einem entsprechenden Objektordner ausstatten. Inklusive Briefkastenaufkleber für die gewünschte oder unerwünschte Werbung / Stadtanzeiger etc.

18. Wer koordiniert den Notartermin?

Wir koordinieren den Notartermin gerne für Sie. Egal wie viel Parteien und egal welche Zeitfenster: Bisher haben wir jeden Kaufvertrag schnell und problemlos über die Bühne gebracht. Wir holen alle notwendigen Informationen ein, lassen den Kaufvertragsentwurf erstellen, schicken Ihnen diesen zu und gehen auf Ihre individuellen Fragen ein. Gerne auch persönlich vorab bei uns im Büro.

19. Welcher Mitarbeiter kümmert sich um meine persönliche Marktpreiseinschätzung und wie ist dieser ausgebildet?

Alle persönlichen Marktpreiseinschätzungen werden von unserem Geschäftsinhaber, Philipp v. Olnhausen (Sohn des Firmengründers), durchgeführt. Er verfügt nicht nur über jahrelange Erfahrung im Immobilienbereich, sondern auch über maximale Kenntnisse aufgrund seiner beiden Studiumsabschlüsse (Immobilienwirtschaft & Immobilienbewertung) sowie seiner davor abgeschlossenen Ausbildung zum Immobilienkaufmann mit Zusatzqualifikation zum Immobilienassistenten.

20. Verfügt Lillich Immobilien über einen entsprechenden Kundenstamm, d.h. vorgemerkte Kunden?

Ja. Bei Lillich Immobilien können Sie sich als Kauf- oder Mietinteressent kostenlos vormerken lassen, d.h. jedes neue Objekt wird im ersten Schritt an die vorgemerkten Kunden versendet. Dies ist der Hauptgrund, weshalb nicht alle Objekte auf den bekannten Onlineportalen sichtbar sind. Oft findet sich davor schon ein passender Käufer, da wir stetig vorgemerkte Kunden im vierstelligen Bereich haben.

21. Wo wird meine Immobilie beziehungsweise das Immobilien-Exposé später sichtbar sein?

Dieses finden Sie nicht nur auf unserer Homepage und in unserem Schaufenster, sondern auch auf den gängigen Immobilienportalen, wie z.B. Immobilienscout24, IVD24.de. Des Weiteren arbeiten wir auch mit Nachbarschaftsbriefen, Flyern, Schildern, Banner und vielem mehr (sofern von Ihnen nicht unerwünscht) und sind auch auf den Social-Media-Plattformen aktiv. Hier vor allem bei den Branchengrößen Facebook und Instagram.

22. Wird meine Immobilie auch offline beworben?

Von uns aus gerne! Hierzu werden Nachbarschaftsbriefe erstellt, von uns einkuvertiert und anschließend auch selbst verteilt, um sicherzustellen, dass an den richtigen Stellen verteilt wird. Gerne bringen wir auch Schilder und/ oder Banner an. Hier richten wir uns nach Ihnen. Sie dürfen entscheiden.

23. Nachbarschaftsbriefe und Schilder möchte ich nicht. Kann dies weggelassen werden?

Natürlich. Sie sind der Auftraggeber und Sie dürfen natürlich entscheiden.

24. Wie laufen Besichtigungstermine ab?

Schon immer arbeiten wir mit Einzelterminen, weil wir der Meinung sind, dass ein Immobilienverkauf eine wichtige und meist einmalige Sache im Leben eines Menschen ist. Wir sind daher meist 2-3 Stunden direkt am Objekt und takten entsprechend unsere Termine. Natürlich erhält jeder Interessent auch direkt nach Vereinbarung seine persönliche Terminbestätigung.

25. Vermittelt Lillich Immobilien auch Finanzierungen?

Wir fokussieren uns auf das, was wir am besten können: Nämlich die Vermittlung von Immobilien. Gerne können wir bei der Finanzierung aber Empfehlungen und Tipps aussprechen.

26. Vermittelt Lillich Immobilien auch Handwerker?

Handwerklich begabt sind wir zwar eher weniger, dafür sind wir aber sehr gut vernetzt und können entsprechende Empfehlungen aussprechen. Empfehlungen von handwerklichen Betrieben mit welchen wir schon seit vielen Jahren zusammenarbeiten.

27. Betreut Lillich Immobilien auch Erbengemeinschaften?

Ja, sogar ziemlich viele. Bei über 50% unserer Hausverkäufe handelt es sich um Erbengemeinschaften. Dass es hierbei oft zu Spannungen kommt, ist uns nicht neu. Tatsächlich ist dies eher die Regel, statt die Ausnahme. Ob die Erbengemeinschaft nun aus zwei oder zehn Parteien besteht, ist hierbei nebensächlich. Genauso wie die Frage nach der räumlichen Trennung: Hier ist es egal, ob Mitglieder der Erbengemeinschaft in Kornwestheim oder z. B. in Neuseeland sitzen.

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Die gesamte Marktpreiseinschätzung erhalten Sie für lediglich € 199,- inkl. MwSt.

Sollten Sie sich sofort oder innerhalb von drei Monaten dazu entscheiden, Ihre Immobilie über uns zu verkaufen, erstatten wir Ihnen diesen Betrag vollständig.

Gerne erläutern wir Ihnen auch unser revolutionäres Provisionssystem bei dem wir quasi kostenlos für Sie tätig werden.

Bei der Verwendung von Gutscheinen können wir leider pro Partei und Wohneinheit nur einen Gutschein anerkennen.

Wir behalten uns außerdem vor bei großer Nachfrage auf Kurzgutachten ohne Präsentation auszuweichen.

(Stand Februar 2019)