Lüften – Ein deutscher Trend in den USA
Was für uns in Deutschland selbstverständlich ist, wird in den USA zum Social-Media-Trend. Doch hinter dem Hype steckt mehr als nur Wellness.
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Im Rahmen der Sondereigentumsverwaltung betreut Lillich Immobilien Wohn- und Gewerbeeinheiten im dreistelligen Bereich.
Auch bei Teilverwaltungsaufgaben stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.
Teamwork und das Bestreben nach Optimierung und Verbesserung ist unser täglicher Antrieb.
Was 1979 mit einer Schreibmaschine begann, ist heute ein modernes und professionelles Immobilienunternehmen aus Kornwestheim.
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Aufgrund unserer jahrelangen Tätigkeit in der Immobilienwirtschaft konnten wir einen großen Bestand an Immobilien-Referenzen sammeln.
Neue Rechtsansprüche für Eigentümer
Eigentümer sollen bestimmte bauliche Veränderungen in Zukunft auch ohne Zustimmung der Eigentümergemeinschaft durchführen können. Es ergibt sich ein Rechtsanspruch, auf eigene Kosten zum Beispiel folgende Baumaßnahmen durchzuführen:
Erweiterte Befugnisse und verpflichtender Sachkundenachweis für Verwalter
Um eine effizientere Verwaltung des Gemeinschaftseigentums zu gewährleisten, sollen WEG-Verwalter künftig in eigener Verantwortung über Maßnahmen entscheiden können, bei denen die Beschlussfassung durch die Eigentümer nicht geboten ist. Das reduziert die Notwendigkeit für Diskussionen und Abstimmungen auf WEG-Versammlungen auf die für die Gemeinschaft wirklich wichtigen Kernfragen. Ferner wird mit dem neuen Gesetz ein verbindlicher Sachkundenachweis für gewerbliche Verwalter eingeführt.
Reformen der Eigentümerversammlung
Eine Vielzahl von Veränderungen betrifft die WEG-Versammlung, die allerdings weiterhin als zentraler Ort der Entscheidungsfindung erhalten bleiben soll. Einzelne Eigentümer sollen grundsätzlich auch online an der Versammlung teilnehmen können. Die Möglichkeit, die Präsenzversammlung zugunsten einer reinen Online-Konferenz abzuschaffen, ist jedoch ausdrücklich nicht vorgesehen.
Weiterhin soll die Beschlussfassung über bauliche Veränderungen der Wohnanlage vereinfacht werden, so dass in vielen Fällen Beschlüsse mit einfacher Mehrheit nun genügen. WEG-Versammlungen sollen außerdem immer beschlussfähig sein, unabhängig davon, wie viele Eigentümer anwesend sind. So lässt sich verhindern, dass Entscheidungen endlos verschleppt werden, weil nicht genügend Eigentümer zu den Versammlungen erscheinen.
Foto: © Manfred Antranias Zimmer / Pixabay
Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.
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