Immobilienbrief Stuttgart – 07.05.2024
Der neue Immobilienbrief Stuttgart ist da Immobilienbrief Stuttgart
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Aufgrund unserer jahrelangen Tätigkeit in der Immobilienwirtschaft konnten wir einen großen Bestand an Immobilien-Referenzen sammeln.
Im Jahr 2018 befanden sich laut Statista 12 Prozent aller Wohnungen im Eigentum von Wohnungs- bzw. Baugenossenschaften und 8,1 Prozent gehörten privatwirtschaftlichen Unternehmen sowie 1,9 Prozent öffentlichen Einrichtungen. Das sind zusammen 22 Prozent, also ebenso viele wie die Wohnungen, die zu einer Wohneigentümergemeinschaft gehören.
Der Anteil der vom Eigentümer selbst bewohnten Wohnungen wird in derselben Grafik mit insgesamt 46,5 Prozent am gesamten Wohnungsbestand angegeben. Auch wenn viele bei selbstgenutztem Wohneigentum in erster Linie an Einfamilienhäuser denken, ist diese Vorstellung allenfalls in Bezug auf die Anzahl der Immobilien zutreffend. Die Zahl der Einfamilienhäuser liegt bei 12,6 Millionen – dagegen gibt es „nur“ 1,8 Millionen Eigentümergemeinschaften. Doch da in jeder WEG bekanntlich mehrere Eigentümer zusammenleben, ergibt sich ein sehr viel geringerer Abstand, wenn man die Anzahl der Wohnungen (9,4 Millionen) bzw. der Eigentümer betrachtet. Ausgehend von den 46,5 Prozent selbstgenutzten Wohneigentums zeigt sich, dass es sich bei fast der Hälfte davon um Wohnungen in Eigentümergemeinschaften handelt.
Angesichts dieser doch sehr großen Zahl erscheint die politische und gesellschaftliche Bedeutung von Wohnungseigentümern in Eigentümergemeinschaften irgendwie unterbewertet – verglichen mit der Gruppe der Mieter, Vermieter oder auch der Eigenheimbesitzer. In neuen Gesetzen wie der WEG-Reform von 2020 finden sich die Interessen der Eigentümer nur teilweise wieder. Dabei könnte es neue Impulse in die öffentlichen Debatten zur Wohnungspolitik bringen, wenn sich WEG-Eigentümer ihre gemeinsamen Interessen stärker bewusst werden.
Foto: © Pexels/pixabay.com
Weiterführende Informationen finden Sie hier:
https://wohnungswirtschaft.online/der-wohnungsbestand-in-deutschland/#4_Eigentuemergruppen
Hinweise
In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.
Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.
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Die Steuer auf Immobilienspekulation kann beim Verkauf von nicht selbst genutzten Immobilien anfallen. Sie betrifft Eigentümer, die innerhalb von zehn Jahren nach dem Kauf ihr Haus oder ihre Wohnung veräußern. Es gibt jedoch verschiedene Möglichkeiten, diese Steuer zu umgehen oder zumindest zu reduzieren.
Am 12. März 2024 verabschiedete das Europäische Parlament die Europäische Gebäudeeffizienzrichtlinie (EPBD). Diese muss noch vom EU-Ministerrat bestätigt werden und wird dann innerhalb von zwei Jahren in nationales Recht umgesetzt. Das Ziel der EPBD besteht darin, den gesamten Gebäudebestand bis 2050 in Nullemissionsgebäude umzuwandeln.
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Der Haus und Grund Verein Kornwestheim e.V. lädt alle Mitglieder und Interessierten am Dienstag, den 14. Mai 2024 um 16:30 Uhr herzlich zu einer Informationsveranstaltung zum Thema „Heizungsgesetz 2024: Neue Regelungen, neue Chancen“ ein.
Bis vor Kurzem war der Rückgang der Zwangsversteigerungen spürbar – die robuste wirtschaftliche Lage, gut bezahlte Jobs und niedrige Zinsen führten dazu, dass weniger Immobilien auf den Markt kamen. Doch mit der jüngsten Trendwende am Zinsmarkt, die zwischenzeitlich über die 4-Prozent-Marke sprang, hat sich das geändert.
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