Unsere beiden neuen Teammitglieder
Wir freuen uns, zwei neue Gesichter im Lillich-Team begrüßen zu dürfen. Lorenz Albrich und Annika Sartorius unterstützen uns ab sofort als Auszubildender und Werkstudentin.
Der Verkauf eines Hauses oder einer Wohnung ist Vertrauenssache. Der Verkauf Ihrer Immobilie ist bei uns in guten Händen.
Lassen Sie sich von unseren Immobilienexperten Ihre kostenfreie Marktpreiseinschätzung erstellen.
Um Ihnen einen groben Richtwert zu geben, bieten wir Ihnen hiermit ein kostenfreies Online-Tool.
Unsere aktuellen Verkaufsobjekte aus Stuttgart, Kornwestheim, Ludwigsburg und Umgebung.
Wir beantworten Ihnen die wichtigsten Fragen rund um den Immobilienverkauf.
Ihr verlässlicher Partner für Vermietungen. Wir vermieten Ihre Immobilie so, als wäre es unsere eigene.
Profitieren Sie als Vermieter von unserem BestSellerPrinzip. Wir helfen Ihnen dabei Ihre Immobilie bestmöglich zu platzieren und zu vermieten.
Ob nun Büro, Einzelhandel oder Lager. Insbesondere im Gewerbebereich muss man den Markt exakt kennen.
Hier finden Sie unsere aktuellen Vermietungsobjekte
Im Rahmen der Sondereigentumsverwaltung betreut Lillich Immobilien Wohn- und Gewerbeeinheiten im dreistelligen Bereich.
Auch bei Teilverwaltungsaufgaben stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.
Teamwork und das Bestreben nach Optimierung und Verbesserung ist unser täglicher Antrieb.
Was 1979 mit einer Schreibmaschine begann, ist heute ein modernes und professionelles Immobilienunternehmen aus Kornwestheim.
Ihre Meinung ist uns sehr wichtig – Das sagen unsere Kunden aus Kornwestheim und Umgebung über Lillich Immobilien
Aufgrund unserer jahrelangen Tätigkeit in der Immobilienwirtschaft konnten wir einen großen Bestand an Immobilien-Referenzen sammeln.
Die Gerichte werden aus Sicht vieler Vermieter als tendenziell mieterfreundlich wahrgenommen. Wer gerichtlich gegen einen Mieter vorgeht, rechnet sich daher oft schlechte Chancen aus. Das ist jedoch übertrieben. In den meisten Fällen sind konsequente rechtliche Schritte unter Einschaltung eines auf Mietrecht spezialisierten Fachanwalts letztendlich doch der Weg, wie Sie Problemmieter loswerden und weitergehende Folgeschäden vermeiden können.
Kündigungsgrund: Miete nicht gezahlt
Unter welchen Voraussetzungen dürfen Sie ein Mietverhältnis kündigen und wie gehen Sie dabei vor? Die Nichtzahlung der Miete ist in der Praxis wohl der häufigste Kündigungsgrund. Nicht geleistete Mietzahlungen an zwei aufeinanderfolgenden Terminen berechtigen Vermieter zu einer fristlosen Kündigung. Sie können als Vermieter sofort kündigen, sobald der zweite Zahlungstermin verstrichen ist, ohne dass der Mieter seine Miete überwiesen hat. Sie müssen damit also nicht bis zum Ende des zweiten Monats warten. Wenn der Mieter sich mit zwei Monatsmieten im Zahlungsverzug befindet, ist auch keine vorherige Abmahnung für eine außerordentliche fristlose Kündigung erforderlich. Auch dann, wenn ein Mieter unregelmäßig oder nur Teilbeträge der Miete zahlt, kann eine fristlose Kündigung ausgesprochen werden, sobald der Mietrückstand sich auf den Betrag von zwei Monatsmieten summiert hat.
Es gibt auch Ausnahmen
Insbesondere in Krisenzeiten wie etwa während einer Pandemie gilt es allerdings für Vermieter auch immer abzuwägen, inwiefern die Kündigung eines Mieters, der mit seinen Zahlungen in Verzug gerät, tatsächlich ökonomisch vorteilhaft ist. Ist beispielsweise die Situation eines Gewerbetreibenden, der jahrelang ein zuverlässiger Mieter des Geschäfts im Erdgeschoss Ihres Mehrfamilienhauses war, durch den Lockdown ins Wanken geraten, stellt sich die Frage, ob es gelingen wird, dieses Geschäft unter diesen Bedingungen kurzfristig neu zu vermieten, oder ob es doch sinnvoller ist, sich mit dem langjährigen Mieter auf einen Mietnachlass zu einigen und darauf zu vertrauen, dass er nach einiger Zeit wieder auf die Beine kommt.
Zahlende Problemmieter sind schwieriger zu kündigen
Wenn ein Mieter zwar seine Miete zahlt, aber durch sein Verhalten andere Mieter belästigt oder den Zustand der Immobilie beeinträchtigt, ist eine Kündigung nicht so einfach. Dabei können solche Mieter auf lange Sicht sogar oft größeren Schaden anrichten als diejenigen, die ihre Miete unregelmäßig zahlen. Es ist in Ihrem Interesse als Vermieter, das Mietverhältnis bei groben Störungen des Hausfriedens oder Sachbeschädigungen durch den Mieter möglichst schnell zu beenden, auch um weiteren Schaden abzuwenden. Dazu müssen Sie den betreffenden Mieter zuerst abmahnen und ihm Gelegenheit zur Veränderung seines Verhaltens zu geben. Erst wenn keine Änderung eintritt, ist auch in diesen Fällen eine fristlose Kündigung zulässig. Allerdings müssen Sie sich exakt an diverse formale Erfordernisse halten, damit Sie sich auch vor Gericht durchsetzen können, falls der Mieter nach Ihrer Kündigung nicht freiwillig die Wohnung räumt.
Langwieriger Rechtsstreit potenziert die Probleme
Die eigentlichen Probleme mit einem Problemmieter beginnen nämlich genau dann. Um nicht wegen Formfehlern einen langwierigen Rechtsstreit zu riskieren, empfiehlt es sich, gleich von Anfang an einen spezialisierten Rechtsanwalt hinzuzuziehen. So stellen Sie sicher, schon von der ersten Abmahnung an die richtigen Schritte zu gehen. Gerade in dieser Zeit, die es dauert, bis eine Räumungsklage vor Gericht Erfolg hat und bis die Räumung dann auch tatsächlich vollstreckt wird, häufen sich jedoch für Sie immer größere Mietausfälle an – und schlimmstenfalls kommen noch weitere Folgeschäden hinzu. Die Aussichten, dieses Geld irgendwann doch noch einzutreiben oder gar Ihre Verluste durch Schadenersatzklagen gegen den Mieter kompensieren zu können, sind in vielen Fällen eher gering. Es kommt also darauf an, dass Sie im richtigen Moment einen Spezialisten an der Hand haben, der Ihre Rechte genau kennt und Ihnen hilft, sie zügig und konsequent durchzusetzen.
Foto: © TopVectors/Depositphotos.com
Hier finden Sie weitere Informationen:
https://www.hausundgrund.de/kuendigungsmoeglichkeiten
https://de.wikipedia.org/wiki/K%C3%BCndigung_von_Mietvertr%C3%A4gen
Hinweise
In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.
Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.
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Der beabsichtigte Verkauf von Breuninger ist der Aufreger des Jahres und wird noch für viele Spekulationen und Schlagzeilen sorgen.
Anlässlich des Weltkindertags möchten wir von Lillich Immobilien den Kindern in Kornwestheim und Umgebung eine Freude bereiten.
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Seit 45 Jahren stehen wir für Verlässlichkeit, Kompetenz und ein starkes Engagement für unsere Kunden.
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