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Zahl des Monats Dezember

Von elf möglichen Kriterien für Barrierefreiheit erfüllen deutsche Seniorenhaushalte durchschnittlich nur die Hälfte. Vor allem einkommensschwache Seniorenhaushalte, Seniorenhaushalte in Städten sowie Senioreneigenheime sind mit einer höheren Wahrscheinlichkeit nicht barrierefrei.

Schwellen, Treppen, Bäder – viele Eigenheime erfüllen die Anforderungen für Barrierefreiheit nicht, sowohl in Eingangsbereichen als auch in den einzelnen Zimmern. Zu diesem Ergebnis kam eine empirica-Studie im Auftrag der Deutschen Teilkauf im vergangenen Herbst. Elf Kriterien für Barrierefreiheit wurden dabei untersucht, wobei sich acht Kriterien auf die Wohnung und drei auf das Gebäude beziehen.

Wohnung: Nur 16 Prozent der Haushalte verfügen über ebenerdige Duschen und nur bei 18 Prozent gibt keine Bodenunebenheiten in der Wohnung. In 33 Prozent der Haushalte sind die Räume stufenlos. Der Bewegungsraum im Bad ist in 50 Prozent der Haushalte ausreichend. Die Durchgangsbreite von Raumtüren ist zu 59 Prozent breit genug. In 63 Prozent der Haushalte genügt der Bewegungsraum in der Küche. Eine ausreichende Durchgangsbreite des Flurs ist in 65 Prozent der Haushalte gegeben. Und in 70 Prozent der Haushalte sind die Wohnungstüren breit genug.

Gebäude: Nur bei 15 Prozent ist ein schwellenloser Zugang zum Gebäude vorhanden. Die Durchgangsbreite des Flurs ist bei 66 Prozent ausreichend. Und bei 74 Prozent ist die Haustür breit genug.
Die Studie kam außerdem zu dem Ergebnis, dass die fehlende Barrierefreiheit weniger vom Wohnstatus „Eigentümer“ im Vergleich zum „Mieter“ abhängig ist als vielmehr von der Gebäudeart. Während sowohl eine Geschosswohnung wie auch das Gebäude, in dem sie sich befindet, häufig barrierefreier ist, so sind vor allem Einfamilienhäuser am wenigsten barrierefrei.

Foto: © BurningWell/Pixabay.com

Hinweise

In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.

 

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

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