Energieausweis-Unterlagen auf dem Tisch.

Weniger Unterstützung vom Bund

in der Energieberatung

Der Gebäudesektor ist eine entscheidende Stellschraube der Energiewende. Mit der Senkung des Zuschusses von 80 auf 50 Prozent entfällt ein wichtiger Anreiz zur Energieberatung seitens des Bundes.

Hintergrund der Senkung von 80 auf 50 Prozent

Im Sinne der deutschen Klimaziele ist eine Energieberatung sinnvoll, um das Eigenheim energieeffizienter zu gestalten und Kosten zu sparen. Bisher wurde dies durch einen Zuschuss von 80 Prozent der Kosten für die Energieberatung unterstützt. Nun hat das Bundeswirtschaftsministerium eine Kürzung der Förderung auf 50 Prozent angekündigt und verunsichert damit sanierungswillige Eigentümer. Es fehle an finanziellen Mitteln, um Energieberatungen weiterhin im bisherigen Umfang zu fördern. Eigentümer von Ein- oder Zweifamilienhäusern können nun mit einer maximalen Unterstützung von 650 Euro rechnen, Eigentümer von Mehrfamilienhäusern mit 850 Euro, was eine Halbierung der bisherigen maximalen Zuschüsse bedeutet.

Es herrscht Verunsicherung

Bereits 2022 hatte das Bundeswirtschaftsministerium die Förderung für Gebäudesanierungen (BEG-Förderung) gekürzt. Mit der Senkung der Förderung für Energieberatungen werden nun Zweifel an der Beständigkeit der Klimapolitik gesät. Durch diese Kürzung verliert ein erfolgreiches Förderprogramm, das zur hohen Nachfrage an Energieberatungen beigetragen hat, an Wirkung. Für Eigentümer, die in die Zukunftsfähigkeit ihrer Gebäude investieren möchten, ist diese Entwicklung nur schwer nachvollziehbar.

Der 5-Prozent-Bonus bleibt bestehen

Wird mithilfe der Energieberatungsförderung ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) erstellt und anschließend eine Maßnahme durchgeführt, können Eigentümer weiterhin mit einer Erhöhung der Förderung von 15 auf 20 Prozent rechnen.

 

Hinweise

In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist. 

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

Bild und Text Quellen:

https://stock.adobe.com/de/images/energieausweis-mit-heizungsthermostat/169174823

Haus & Grund 10/2024, MzE

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