
Immobilienbrief Stuttgart – 23.05.2023
Der neue Immobilienbrief Stuttgart ist da Immobilienbrief Stuttgart
Der Verkauf eines Hauses oder einer Wohnung ist Vertrauenssache. Der Verkauf Ihrer Immobilie ist bei uns in guten Händen.
Lassen Sie sich von unseren Immobilienexperten Ihre kostenfreie Marktpreiseinschätzung erstellen.
Um Ihnen einen groben Richtwert zu geben, bieten wir Ihnen hiermit ein kostenfreies Online-Tool.
Unsere aktuellen Verkaufsobjekte aus Stuttgart, Kornwestheim, Ludwigsburg und Umgebung.
Wir beantworten Ihnen die wichtigsten Fragen rund um den Immobilienverkauf.
Ihr verlässlicher Partner für Vermietungen. Wir vermieten Ihre Immobilie so, als wäre es unsere eigene.
Profitieren Sie als Vermieter von unserem BestSellerPrinzip. Wir helfen Ihnen dabei Ihre Immobilie bestmöglich zu platzieren und zu vermieten.
Ob nun Büro, Einzelhandel oder Lager. Insbesondere im Gewerbebereich muss man den Markt exakt kennen.
Hier finden Sie unsere aktuellen Vermietungsobjekte
Im Rahmen der Sondereigentumsverwaltung betreut Lillich Immobilien Wohn- und Gewerbeeinheiten im dreistelligen Bereich.
Auch bei Teilverwaltungsaufgaben stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.
Teamwork und das Bestreben nach Optimierung und Verbesserung ist unser täglicher Antrieb.
Was 1979 mit einer Schreibmaschine begann, ist heute ein modernes und professionelles Immobilienunternehmen aus Kornwestheim.
Ihre Meinung ist uns sehr wichtig – Das sagen unsere Kunden aus Kornwestheim und Umgebung über Lillich Immobilien
Aufgrund unserer jahrelangen Tätigkeit in der Immobilienwirtschaft konnten wir einen großen Bestand an Immobilien-Referenzen sammeln.
Ob Sie als Vermieter von Ihrem Recht, eine Mietkaution zu erheben, Gebrauch machen, liegt grundsätzlich bei Ihnen. Maximal darf die Kaution drei Nettokaltmieten betragen. Klauseln im Mietvertrag, die eine höhere Kaution ansetzen, sind unwirksam.
Mietern ist erlaubt, die Kaution in bis zu drei Monatsraten zu zahlen. Verwehren Sie die Ratenzahlung oder dem Mieter nach Zahlung der ersten Rate die Schlüssel zur Wohnung zu überreichen, kann das für den Mieter ein Grund zur fristlosen Kündigung sein. Umgekehrt dürfen Sie als Vermieter fristlos kündigen, wenn Ihr Mieter bei der Zahlung der Kaution in Höhe von zwei Monatsmieten im Verzug ist.
Kaution optimal anlegen
In vielen Fällen wird die Kaution in Form einer Barkaution gezahlt. Da die Kaution für den Vermieter eine Sicherheit darstellt und sie trotzdem weiter dem Mieter gehört, muss sie nach geltendem Mietrecht (§ 551 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB)) angelegt werden – insolvenzfest und getrennt von seinem Privat- oder Geschäftsvermögen. Die Zinsen aus dem Kautionsbetrag stehen dem Mieter zu. Ein Mieter darf jedoch nicht zwei Monate vor dem Auszug seine Miete mit der Kaution verrechnen.
Wurde der Mietvertrag beendet, muss die Kaution zurückgezahlt werden. Allerdings haben Vermieter das Recht, einen Teil der Kaution für einen gewissen Zeitraum zurückzubehalten. Einerseits soll ihnen die Zeit eingeräumt werden, die Wohnung auf Schäden zu überprüfen, die bei der Wohnungsübergabe nicht zu sehen waren und für die der Mieter haftbar ist. Und andererseits könnten sich noch Forderungen aus der Nebenkostenabrechnung ergeben. Wie lang die Kaution zurückbehalten werden darf, ist jedoch vom Einzelfall abhängig.
Alternativen
Zur Barkaution gibt es mehrere Alternativen. Mieter könnten beispielsweise ein Sparbuch mit der Kaution anlegen und es an den Vermieter verpfänden. Eine andere Möglichkeit ist eine Bankbürgschaft. Sie bürgt für die Bonität des Mieters und erfüllt die Forderungsansprüche des Vermieters. Ähnlich ist es bei der Mietkautionsversicherung. Hier bürgt die Versicherung für den Mieter.
Bei mehreren Mietern den Überblick über deren Kautionen zu behalten, ist eine zeitaufwendige Angelegenheit. Eine professionelle Hausverwaltung weiß, worauf es hierbei ankommt, und hat das passende System zur Verwaltung der Mietkaution.
Fotos: © AntonMatyukha/Depositphotos.com
Weitere Informationen finden Sie hier:
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__551.html
Hinweise
In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist.
Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.
Der neue Immobilienbrief Stuttgart ist da Immobilienbrief Stuttgart
Der neue Immobilienbrief Stuttgart ist da Immobilienbrief Stuttgart
Der neue Immobilienbrief Stuttgart ist da Immobilienbrief Stuttgart
Ab sofort suchen wir ein weiteres, stets gut gelauntes Teammitglied für den immens wichtigen Bereich der Wohnraumvermietung.
Der neue Immobilienbrief Stuttgart ist da Immobilienbrief Stuttgart
In der Mitgliederversammlung von Haus & Grund Kornwestheim wurde Herr Dipl. Wirt. Ing. (FH) Philipp von Olnhausen einstimmig zum neuen Vorsitzenden des Vereins gewählt.
Montag – Freitag
09.00 – 18.00 Uhr
Samstags
nach Vereinbarung