Mietpreisbremse gilt nun auch für Kornwestheim

Die neue Verordnung der Landesregierung zur Bestimmung der Gebiete mit Begrenzung der zulässigen Miethöhe bei Mietbeginn (Mietpreisbremse) ist am 4. Juni 2020 in Kraft getreten. In der Folge darf die Miete in 89 Städten und Gemeinden in Baden-Württemberg mit angespannten Wohnungsmärkten zu Beginn des Mietverhältnisses die ortsübliche Vergleichsmiete höchstens um 10 Prozent übersteigen. Dies gilt nach den Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs allerdings nicht für Neubauten und für umfassend modernisierten Wohnungen.

Die Mietpreisbremse umfasst 89 Städte und Gemeinden mit angespannten Wohnungsmärkten, in denen die ausreichende Versorgung der Bevölkerung mit Mietwohnungen zu angemessenen Bedingungen besonders gefährdet ist. Bezogen auf die Einwohnerzahl repräsentieren diese rund 36 Prozent der Bevölkerung.

In solchermaßen bestimmten Gebieten mit angespannten Wohnungsmärkten darf die Wohnraummiete zu Beginn des Mietverhältnisses die ortsübliche Vergleichsmite höchstens um 10 Prozent übersteigen.
Neubauten und umfassend modernisierte Wohnungen sind davon ausgenommen.

Im Landkreis Ludwigsburg sind ebenfalls die Städte Ditzingen, Ludiwgsburg, Möglingen, Bietigheim-Bissingen sowie Remseck am Neckar von der Mietpreisbremse betroffen.

Sie haben Fragen zu dieser neuen Verodnung? Gerne beraten wir Sie unter 07154 5555!

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©Jürgen Fälchle, stock.adobe.com

Weitere Infos finden Sie hier:

https://wm.baden-wuerttemberg.de/de/bauen/wohnungsbau/mietpreisbremse/

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