Europäische Gebäudeeffizienzrichtlinie – keine zwingenden Sanierungsverpflichtungen mehr
Am 12. März 2024 verabschiedete das Europäische Parlament die Europäische Gebäudeeffizienzrichtlinie (EPBD). Diese muss noch vom EU-Ministerrat bestätigt werden und wird dann innerhalb von zwei Jahren in nationales Recht umgesetzt. Das Ziel der EPBD besteht darin, den gesamten Gebäudebestand bis 2050 in Nullemissionsgebäude umzuwandeln.