Viele, bunte Geldscheine übereinandergelegt

Erben oder vererben -

was Sie beachten sollten!

Der Tod und die Gesetze regeln den Übergang von Vermögen automatisch. Ein strukturierter, vorausschauend geplanter Vermögensübergang erfordert jedoch einige Überlegungen.


Trotz vieler vorgegebener Regelungen sollten künftige Erben und Erblasser bei einer Hinterlassenschaft unbedingt die folgenden Punkte beachten:

Ihr Wille zählt

Stellen Sie sicher, dass Ihre Wünsche in einem Testament festgehalten sind. Ein handschriftliches Testament ist ausreichend, solange es Ort, Datum und Unterschrift enthält. Um komplexe Vermögen zu regeln, sollten Sie einen Notar, Steuer-berater oder Anwalt hinzuziehen. Fachanwälte für Erbrecht finden Sie auf www.anwalt.de oder über die Rechtsanwalts-kammern.

Sichere Aufbewahrung

Bewahren Sie Ihr Testament sicher auf und informieren Sie eine Vertrauensperson über dessen Standort. Ohne Testament gilt die gesetzliche Erbfolge, die von Ihrem Willen abweichen kann. Für zusätzliche Sicherheit kann das Testament beim Amtsgericht hinterlegt werden, wo es jederzeit änderbar bleibt.

Streit vermeiden

Selbst gut durchdachte Testamente können zu Streitigkeiten führen. Ein Erbvertrag, der gemeinsam mit den Erben und notariell beglaubigt wird, kann helfen, diese zu vermeiden. Änderungen am Erbvertrag sind nur mit Zustimmung aller Beteiligten möglich. Der Erblasser kann sich jedoch den Rücktritt vorbehalten.

Schenken zu Lebzeiten

Durch Schenkungen zu Lebzeiten können Sie steuerliche Vorteile nutzen. Freibeträge (z.B. 400.000 Euro bei Kindern) können alle zehn Jahre ausgeschöpft werden. Bei minderjährigen Kindern ist oft ein Ergänzungspfleger notwendig. Für die eigene Wohn-immobilie kann ein lebenslanges Wohnrecht im Grundbuch eingetragen werden.

Stiftung gründen

Besitzen Sie erhebliche Vermögenswerte, aber keine Kinder, könnte eine gemeinnützige Stiftung sinnvoll sein. Vermögen kann erbschaftsteuerfrei übertragen werden, wenn der Zweck der Stiftung mindestens zehn Jahre gewahrt bleibt. Fachlicher Rat wird empfohlen. Ein Pflichtteilsrecht von Kindern, Ehepartnern oder Lebens-partnern bleibt jedoch bestehen.

Lasten von geerbten Immobilien

Mit einer geerbten Immobilie übernehmen Sie auch deren Lasten, wie offene Finanzierungen oder Denkmalschutz-auflagen. Prüfen Sie, ob das Erbe wirtschaftlich sinnvoll ist. Sie haben die Möglichkeit, das Erbe auszuschlagen, müssen dies jedoch innerhalb von sechs Wochen nach Kenntnisnahme beim Nachlassgericht oder Notar erklären.

Gemeinsam erben

Erben mehrere Personen gemeinsam, bilden sie automatisch eine „Gesellschaft bürgerlichen Rechts“ (GbR). Regeln Sie Rechte und Pflichten in einem Gesell-schaftsvertrag, idealerweise in notarieller Form. Seit Jahresbeginn kann die GbR ins Gesellschaftsregister eingetragen werden, was den Umgang mit Immobilien erleichtert.

Erbschaft- und Schenkungssteuer

Erbschaften und Schenkungen unterliegen der Erbschaft- oder Schenkungssteuer. Ehegatten haben einen Freibetrag von 500.000 Euro, Kinder von 400.000 Euro. Selbstgenutzte Wohnhäuser bleiben steuerfrei, wenn sie umgehend und mindestens zehn Jahre weiter genutzt werden. Bei Kindern gilt dies nur bis zu einer Wohnfläche von 200 Quadratmetern.

Immobilien im Ausland

Dieser Fall ist komplex: Deutsche Erbschaftsteuer fällt auf den weltweiten Nachlass an, was zu Doppelbe-steuerung führen kann. Im Ausland gezahlte Erbschaft-steuer kann jedoch auf die deutsche Steuerschuld angerechnet werden.

Hinweise

In diesem Text wird aus Gründen der besseren Lesbarkeit das generische Maskulinum verwendet. Weibliche und anderweitige Geschlechteridentitäten werden dabei ausdrücklich mitgemeint, soweit es für die Aussage erforderlich ist. 

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

Bild und Text Quellen:

https://unsplash.com/de/fotos/20-euro-schein-auf-weissem-druckerpapier-kkACMU0GYko

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