Unsere beiden neuen Teammitglieder
Wir freuen uns, zwei neue Gesichter im Lillich-Team begrüßen zu dürfen. Lorenz Albrich und Annika Sartorius unterstützen uns ab sofort als Auszubildender und Werkstudentin.
Der Verkauf eines Hauses oder einer Wohnung ist Vertrauenssache. Der Verkauf Ihrer Immobilie ist bei uns in guten Händen.
Lassen Sie sich von unseren Immobilienexperten Ihre kostenfreie Marktpreiseinschätzung erstellen.
Um Ihnen einen groben Richtwert zu geben, bieten wir Ihnen hiermit ein kostenfreies Online-Tool.
Unsere aktuellen Verkaufsobjekte aus Stuttgart, Kornwestheim, Ludwigsburg und Umgebung.
Wir beantworten Ihnen die wichtigsten Fragen rund um den Immobilienverkauf.
Ihr verlässlicher Partner für Vermietungen. Wir vermieten Ihre Immobilie so, als wäre es unsere eigene.
Profitieren Sie als Vermieter von unserem BestSellerPrinzip. Wir helfen Ihnen dabei Ihre Immobilie bestmöglich zu platzieren und zu vermieten.
Ob nun Büro, Einzelhandel oder Lager. Insbesondere im Gewerbebereich muss man den Markt exakt kennen.
Hier finden Sie unsere aktuellen Vermietungsobjekte
Im Rahmen der Sondereigentumsverwaltung betreut Lillich Immobilien Wohn- und Gewerbeeinheiten im dreistelligen Bereich.
Auch bei Teilverwaltungsaufgaben stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.
Teamwork und das Bestreben nach Optimierung und Verbesserung ist unser täglicher Antrieb.
Was 1979 mit einer Schreibmaschine begann, ist heute ein modernes und professionelles Immobilienunternehmen aus Kornwestheim.
Ihre Meinung ist uns sehr wichtig – Das sagen unsere Kunden aus Kornwestheim und Umgebung über Lillich Immobilien
Aufgrund unserer jahrelangen Tätigkeit in der Immobilienwirtschaft konnten wir einen großen Bestand an Immobilien-Referenzen sammeln.
Doch warum? Eigentümer sind sich bei der Beantwortung dieser Frage, oft nicht sicher. Da jedoch jeder, der eine Immobilie verkaufen möchte, damit vertraut sein sollte, haben wir zusammengefasst, was man unbedingt wissen muss.
Kurz gesagt: Im Grundbuch stehen die Eigentumsverhältnisse von Grundstücken. Es ist ein öffentliches Verzeichnis aller Grundstücke einer Gemeinde. Durch den Grundbuchzwang muss jedes Bauland in das Grundbuch eingetragen werden. Der Zweck ist, Rechte und Lasten einer Immobilie zu dokumentieren. Zuständig dafür ist das Grundbuchamt.
Das Grundbuch lässt sich in drei sogenannte Abteilungen aufteilen. In Abteilung I befinden sich Informationen zu Eigentümer oder Erbbauberechtigten. Existieren bei einem Grundstück mehrere Eigentümer oder Erbbauberechtigte, steht auch im Grundbuch, wie die einzelnen Anteile aufgeteilt sind und wie das Gemeinschafts- oder Gesellschaftsverhältnis ist. Ändern sich beispielsweise durch einen Immobilienverkauf oder einen Erbfall die Eigentumsverhältnisse, gibt es also einen neuen Besitzer, so muss das im Grundbuch stets aktualisiert werden.
In Abteilung II finden sich alle Lasten und Beschränkungen, die auf einer Immobilie liegen – außer den Grundpfandrechten. Zu den hier vermerkten Lasten gehören zum Beispiel: Reallasten, Nutzungsrechte, Nießbrauchrechte, Erbbaurechte oder Vorkaufsrechte. Beschränkungen können Zwangsversteigerungs- oder Insolvenzvermerke sein.
In Abteilung III stehen die Grundpfandrechte wie Hypotheken, Grund- oder Rentenschulden und Pfandrechte. Kreditinstitute interessieren sich in der Regel für diesen Teil des Grundbuchauszugs besonders.
Der Eintrag eines neuen Eigentümers kann erst erfolgen, wenn ein vom Notar beglaubigter Kaufvertrag, Schenkungsvertrag oder Erbschein dem Grundbuchamt vorliegt. Auch bei einem Gläubigerwechsel oder der Übertragung einer bestehenden Baufinanzierung zu einer anderen Bank, muss ein Eintrag ins Grundbuch erfolgen. Die alte Grundschuld muss gelöscht und das neue Verhältnis notiert werden. Finden außerdem wesentliche Änderungen eines Grundstücks statt, zum Beispiel wenn es aufgeteilt wird oder wenn Grundstücke zusammengelegt werden, muss auch das im Grundbuch festgehalten werden.
Der Grundbuchauszug enthält dann alle Grundbucheintragungen eines Grundstücks. Beim Verkauf einer Immobilie ist dieser unerlässlich. Denn damit weist der Immobilienverkäufer dem Kaufinteressenten sowie dem Notar nach, dass er der Eigentümer der Immobilie ist. Außerdem verlangen auch Banken bei einer Beleihungsprüfung einen Grundbuchauszug, bevor ein Kredit gewährt wird und falls dieser über eine Grundschuld abgesichert werden soll.
Da es sich bei Grundbucheinträgen auch um sensible Informationen wie Vermögens- und Schuldverhältnisse von Immobilieneigentümern handelt, ist die Einsicht ins Grundbuch beschränkt. Nur wer über ein berechtigtes Interesse verfügt, darf Einsicht nehmen. Dies umfasst neben dem Eigentümer in der Regel: potentielle Käufer, Gläubiger des Eigentümers mit einem Vollstreckungstitel, Kreditinstitute – wenn die Immobilie als Kreditsicherheit dienen soll – sowie Notare, Gerichte und andere Behörden sowie öffentlich bestellte Vermessungsingenieure.
Haben Sie Fragen zum Grundbuch? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern.
©Arttuti_Mantysaari/pixabay.com
Wir freuen uns, zwei neue Gesichter im Lillich-Team begrüßen zu dürfen. Lorenz Albrich und Annika Sartorius unterstützen uns ab sofort als Auszubildender und Werkstudentin.
Der beabsichtigte Verkauf von Breuninger ist der Aufreger des Jahres und wird noch für viele Spekulationen und Schlagzeilen sorgen.
Anlässlich des Weltkindertags möchten wir von Lillich Immobilien den Kindern in Kornwestheim und Umgebung eine Freude bereiten.
Der beabsichtigte Verkauf von Breuninger ist der Aufreger des Jahres und wird noch für viele Spekulationen und Schlagzeilen sorgen.
Die jüngste Analyse des Instituts Empirica zeigt, dass sich die Immobilienpreise in Deutschland stabilisieren. Während die intensiven Veränderungen der letzten Jahre nachlassen, bleiben regionale und segmentbezogene Unterschiede weiterhin deutlich.
Seit 45 Jahren stehen wir für Verlässlichkeit, Kompetenz und ein starkes Engagement für unsere Kunden.
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