Das Grundbuch im Erbfall – Darum ist es wichtig

Wer eine Immobilie besitzt, muss auch im Grundbuch eingetragen sein.

Dennoch wissen viele nicht genau, warum es eigentlich so wichtig ist. Obwohl Fehler im Grundbuch weitreichende Konsequenzen haben können. Um keine bösen Überraschungen zu erleben, ist es wichtig zu verstehen, welche Rolle es im Erbfall spielt.

Um die Bedeutung des Grundbuchs im Erbfall zu erklären, betrachten wir ein Fallbeispiel: Nehmen wir an, drei Geschwister erben gemeinsam ein Haus. Zunächst sind sie sich unsicher, was nun damit geschehen soll. Alle drei bilden eine Erbengemeinschaft, das heißt, alle haben die gleichen Rechte und Pflichten und alle drei können auch nur gemeinsam entscheiden, wie es mit der Immobilie weitergehen soll. Da es kein Testament gibt, das das Erbe anders regelt, erbt also jeder ein Drittel der Immobilie. Das bedeutet: für alle drei ergeben sich erstmal Kosten. Jeder trägt ein Drittel der Betriebskosten, Versicherungen, Steuern und so weiter. Da sie die Kosten nicht ewig weiter tragen möchten, überlegen sie, ob sie das Haus verkaufen, vermieten oder ob einer der drei mit seiner Familie einziehen möchte.

Die Erbengemeinschaft

In unserem Fall sind sich die drei einig. Einer zieht ein und zahlt seine Geschwister aus. Allerdings können die beiden anderen ihm ihre Anteile nicht einfach verkaufen. Es muss ein Auflösungsvertrag, beziehungsweise ein Erbauseinandersetzungsvertrag aufgesetzt werden. Dieser muss anschließend auch notariell beglaubigt werden.

Die Erbauseinandersetzung

In der Erbauseinandersetzung wird geregelt, mit welchem Betrag der eine Erbe seine Geschwister auszahlen muss, damit die Immobilie ihm gehört. Dazu müssen natürlich alle drei wissen, wie viel die Immobilie wert ist. Diesen Wert lassen sie von einem Immobilienexperten ermitteln. In die Rechnung fließen dann auch noch die Hypotheken mit ein, die auf der Immobilie liegen. Denn bestehende Hypotheken werden auch auf die Erben übertragen. Ob eine Hypothek besteht, finden die drei im Grundbuch.

Die Änderung des Grundbucheintrags

Hat der eine Erbe seine Geschwister ausgezahlt, ist er noch nicht der neue Eigentümer. Erst muss er noch im Grundbuch eingetragen werden. Um dies kostenlos im Grundbuch zu ändern, haben Erben in Deutschland zwei Jahre Zeit. Danach sind Änderungen auch möglich, jedoch fallen hier dann Kosten an. Um diese Änderung vornehmen zu können, muss nachgewiesen werden, dass ein Erbanspruch besteht. Wenn es ein Testament gibt, aus dem der Besitzanspruch hervorgeht, genügt das. Da in unserem Beispiel keins existiert, müssen sich die Erben einen Erbschein ausstellen lassen.

Möchten Sie wissen, was die beste Lösung für Ihre Immobilie ist? Kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie gern zu Ihren Möglichkeiten.

Buch, Nacht

© ra2studio/Depositphotos.com

Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall dar. Bitte lassen Sie die Sachverhalte in Ihrem konkreten Einzelfall von einem Rechtsanwalt und/oder Steuerberater klären.

weitere Beiträge

Ein Paar hält den Schlüssel Ihres gekauften Hauses in den Händen

8 Anzeichen, dass Du für den Immobilienerwerb bereit bist

Es gibt zahlreiche Gründe, die den Kauf einer Immobilie derzeit besonders attraktiv machen. Die Preise, Kosten und Finanzierungsmöglichkeiten sind so vorteilhaft wie schon lange nicht mehr. Doch bist du wirklich sowohl finanziell als auch persönlich bereit für den Schritt in die Immobilienwelt? Dieser Artikel wird es dir verraten.

blank

Azubi gesucht

Für das Jahr 2024 bieten wir wieder einen Ausbildungsplatz zur/ zum Immobilienkauffrau/mann (m/w/d) an.

Wir glauben an deine Fähigkeiten und deine Ideen. Deshalb unterstützen wir dich dabei, erste berufliche Erfahrungen zu sammeln, Fachwissen aufzubauen und dich (persönlich) weiterzuentwickeln. Gerne auch mit einem Vorpraktikum

3 Hochhäuser in der Froschperspektive

Green Buildings: Nachhaltigkeit ist keine Frage des Alters

Moderne Green Buildings wie der Timber Pioneer bestechen durch ihre charakteristische Architektur. Bei Betonburgen aus grauer Vorzeit kommt man gar nicht auf die Idee, dass irgendetwas „Grünes“ in ihnen stecken könnte. NAGHHALTIGKEIT ist allerdings keine Frage des Alters, wie das altehrwürdige Empire State Building (1931) beweist.